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Handelsabkommen EU-Japan tritt voraussichtlich im Februar 2019 in Kraft

Die EU-Kommission hat am 13.12.2018 die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan begrüßt. Damit wird der Weg für das Inkrafttreten des Abkommens am 1. Februar 2019 geebnet.

„Fast fünf Jahrhunderte, nachdem die Europäer die ersten Handelsverbindungen mit Japan aufgebaut haben, wird das Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan unsere Handelsbeziehungen sowie unsere politischen und strategischen Beziehungen nun auf eine ganze neue Ebene bringen“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

Zu den Verfahrensschritten, die jetzt noch ausstehen, gehören die Abstimmung im Rat über den Abschluss und der Austausch von Dokumenten mit Japan, die die Ratifizierung des Abkommens durch beide Seiten bestätigen. Die noch verbleibenden Formalitäten dürften rechtzeitig erfüllt sein, sodass das Abkommen bereits am 1. Februar 2019 in Kraft treten kann.

Quellenangaben

Handelsabkommen EU-Japan
Europäische Kommission


Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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