Hand mit virtuellen Nachrichten

Tunesien: Änderung der Personenliste (05.02.2016)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/111 des Rates vom 28. Januar 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien teilt folgendes mit:
 
Nach einer Überprüfung der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollten die Einträge zu 48 Personen geändert werden. Die Personen und Organisationen sind der Durchführungsverordnung zu entnehmen.
 
Links:
Durchführungsverordnung (EU) 2016/111 des Rates
Beschluss (GASP) 2016/119 des Rates

 

Seminartipps:

Start up Exportkontrolle
Ihr professioneller Einstieg in die Exportkontrolle

Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis

Grundlagen und Update der EU-Embargos
Änderungen der Embargos zu Iran, Russland, Ukraine und weitere Staaten