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Syrien: Verlängerung Sanktionen um ein Jahr

Am 28. Mai 2018 hat der Rat die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime bis zum 1. Juni 2019 verlängert. Gründe hierfür sind die anhaltenden Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.

Der Europäische Rat hat außerdem die Sanktionsliste aktualisiert. Die zuletzt in die Sanktionsliste aufgenommenen Personen waren beim Einsatz von Chemiewaffen beteiligt.

Derzeit geltende Sanktionen

Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u. a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der in der EU gehaltenen Vermögenswerte der syrischen Zentralbank, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen.

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/774

BESCHLUSS (GASP) 2018/778

Syrien: EU verlängert Sanktionen gegen das Regime um ein Jahr

EUR-Lex

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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