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Strafzölle auf E-Autos aus China in Kraft

Die Europäische Kommission hat ihre Antisubventionsuntersuchung betreffend die Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China abgeschlossen und führt endgültige Ausgleichszölle ein. Die Zölle gelten seit dem 30. Oktober 2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Die Antisubventionsuntersuchung der EU hat ergeben, dass chinesische Elektrofahrzeuge von unzulässigen staatlichen Subventionen profitieren, die eine Bedrohung für die europäische Automobilindustrie darstellen.

Bei einer Abstimmung im EU-Rat Anfang Oktober hatte Deutschland gegen die Zölle gestimmt. Trotzdem kam keine Mehrheit gegen das Vorhaben zustande.

Die Höhe der Zölle variiert je nach Hersteller:

BYD: 17,0 %
Geely: 18,8 %
SAIC: 35,3 %
Tesla: 7,8% (aufgrund geringerer Subventionen)
Andere kooperierende Unternehmen: 20,7 %
Nicht kooperierende Unternehmen: 35,3 %


Das chinesische Handelsministerium kritisiert die Zölle als „protektionistische Maßnahme“. Peking hat bereits Klage bei der Welthandelsorganisation WTO eingereicht. Vor allem die deutsche Automobilindustrie befürchtet nun Gegenmaßnahmen aus China.

Trotz der Maßnahme bleibt die EU nach eigenen Angaben offen für alternative Lösungen und Verhandlungen mit China.

Quellenangaben

E-Autos aus China: EU erhebt Ausgleichszölle, setzt Gespräche fort

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2754

Europäische Kommission

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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