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BAFA: Neubekanntgabe der AGG Nr. 36

Im Vergleich zur bisherigen Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36 wurde der Kreis der zugelassenen Bestimmungsziele um die Türkei erweitert. Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 gilt weiterhin bis zum 31. März 2025.

Die auf der Grundlage der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36 durchgeführten Ausfuhren und Verbringungen sind vom Ausführer bzw. Verbringer halbjährlich über das Ausfuhrsystem ELAN-K2 an das BAFA zu melden.

Quellenangaben

Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36

Allgemeine Genehmigungen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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