Ab Januar 2025 wird eine neue Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) (siehe hier „DE” unter „Sprachen, Formate und verbindliche Fassung”) in Kraft treten.
Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind am linken Rand der Tabelle wie folgt gekennzeichnet:
Stern = neue Codenummer
Viereck = Codenummer mit geändertem Inhalt
Von den Änderungen und Anpassungen sind in diesem Jahr u. a. Waren aus den Bereichen Haie und Haifischflossen, Tomaten, Biokraftstoffe, flüssiger Harnstoff, Holzabfälle und Laminatbodenbeläge sowie der Handel mit Waren der Informationstechnologie betroffen.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht in den nächsten Wochen die neue Ausgabe des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik sowie eine Übersicht über die Änderungen.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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