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Neue Version der Kombinierten Nomenklatur ab Januar 2025

Ab Januar 2025 wird eine neue Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) (siehe hier „DE” unter „Sprachen, Formate und verbindliche Fassung”) in Kraft treten.

Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind am linken Rand der Tabelle wie folgt gekennzeichnet:

Stern = neue Codenummer
Viereck = Codenummer mit geändertem Inhalt

Von den Änderungen und Anpassungen sind in diesem Jahr u. a. Waren aus den Bereichen Haie und Haifischflossen, Tomaten, Biokraftstoffe, flüssiger Harnstoff, Holzabfälle und Laminatbodenbeläge sowie der Handel mit Waren der Informationstechnologie betroffen.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht in den nächsten Wochen die neue Ausgabe des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik sowie eine Übersicht über die Änderungen.

Quellenangaben

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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