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Sanktionen gegen Personen mit Verbindungen zu Al-Qaïda oder Taliban geändert

Das zuständige UNO-Sanktionskomitee hat die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung „Al-Qaïda“ oder den Taliban geändert. Die Datenbank SESAM wurde entsprechend angepasst.

Die Sanktionen beinhalten ein Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und dazugehörigem Material, ein Verbot der Einreise in und der Durchreise durch die Schweiz sowie Finanzsanktionen.

Die Änderungen traten am 14.08.2019 in Kraft.

Quellenangaben

Maßnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung „Al-Qaïda“ oder den Taliban

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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