Das zuständige UNO-Sanktionskomitee hat die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung „Al-Qaïda“ oder den Taliban geändert. Die Datenbank SESAM wurde entsprechend angepasst.
Die Sanktionen beinhalten ein Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und dazugehörigem Material, ein Verbot der Einreise in und der Durchreise durch die Schweiz sowie Finanzsanktionen.
Die Änderungen traten am 14.08.2019 in Kraft.
Quellenangaben
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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