(Schweiz) Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 12. August 2019 die Anhänge 7 und 8 der Verordnung über Maßnahmen gegenüber Syrien angepasst. Im Rahmen dieser Änderung wurden 54 bestehende Einträge aktualisiert und 11 Einträge gestrichen. Außerdem wurden 27 Zolltarifnummern aktualisiert. Die Maßnahmen traten am 13. August 2019 in Kraft.
Die Sanktionen gegenüber Syrien wurden aufgrund der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte erlassen. Die Maßnahmen umfassen unter anderem Gütersanktionen, Finanzsanktionen sowie Beschränkungen von Finanzdienstleistungen.
Quellenangaben
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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