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Russland-Ukraine-Krise: EU verabschiedet viertes Sanktions-Paket

Der Rat der EU hat wegen Russlands militärischer Aggression gegen die Ukraine ein viertes Paket mit Maßnahmen gegen bestimmte Wirtschaftssektoren und Personen beschlossen.

Die Maßnahmen verbieten unter anderem alle Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen, neue Investitionen in den russischen Energiesektor und die Erbringung von Ratingdiensten für russische Personen oder Organisationen. Darüber hinaus werden weitere Handelsbeschränkungen für bestimmte Produkte der russischen Eisen- und Stahlindustrie sowie für Luxusgüter eingeführt. Zudem wurde die Liste sanktionierter Oligarchen erweitert.

Die wichtigsten Änderungen der Verordnung (EU) 2022/428 im Detail:

In Artikel 1 wurden neue Definitionen hinzugefügt.
Artikel 3 enthält nun ein Verbot für alle Anhang II Güter (zuvor Genehmigungspflicht) mit Altvertragsregelung in Abs. 4 bis 17.09.22.
Artikel 3a: Beteiligungs- Investitions-, etc.-verbote an Unternehmen des Energiesektors
Artikel 3g i.V.m. (Anhang XVII) enthält ein Kauf-, Beförderungs-, Importverbot für ausgewählte Eisen- und Stahlerzeugnisse in die EU.
Artikel 3h (neu hinzugefügt) i.V.m. Anhang XVIII  betrifft die Ausfuhr von Luxusgütern im Wert von mehr als 300 EUR.
Artikel 5aa (neu hinzugefügt) enthält ein Verbot zur Tätigung von Geschäften (mit Ausnahmen) mit den in Anhang XIX aufgeführten Organisationen.
Artikel 5j (neu hinzugefügt): Verbot von Ratingdiensten ab dem 15.04.2022
Neufassung (gekürzt) des Umgehungsverbotes in Artikel 12

Quellenangaben

Militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine: Viertes EU-Paket mit Maßnahmen gegen bestimmte Sektoren und Personen

Verordnung (EU) 2022/428

Europäischer Rat

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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