Hand mit virtuellen Nachrichten

Vereinfachte Betäubungsmittelausfuhr zur Versorgung der ukrainischen Bevölkerung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermöglicht mit einer Allgemeinverfügung die vereinfachte Ausfuhr von Betäubungsmitteln zur therapeutischen Anwendung in die Ukraine und deren Nachbarländer, die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind.

Die nach Nummer 1.5 der Allgemeinverfügung vorzunehmende Eintragung ist in der Ausfuhranmeldung auf das Feld 31 „Warenbezeichnung“ und das Feld „Vermerk“ (Positionsebene) aufzuteilen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nutzung der Erleichterungen nach der Allgemeinverfügung weiterhin auch eine Warenbeschreibung im Feld „Warenbezeichnung“ für die auszuführende Ware in der Zollanmeldung anzugeben ist (siehe ATLAS-Info 0300/22).

Eine weitere ATLAS-Meldung listet neue Codierungen für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form auf.

Quellenangaben

Vereinfachte Betäubungsmittelausfuhr zur Versorgung der ukrainischen Bevölkerung

Unbürokratische Arzneimittel-Lieferungen für die Ukraine

ATLAS-Info 0300/22

ATLAS-Info 0302/22

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Schulungstipps:

Russland- und Belarus-Sanktionen der EU

Nächste Termine:

  • 04.04.2022 von 09:00 bis 11:30 Uhr
  • 08.04.2022 von 09:00 bis 11:30 Uhr

Exportkontrolle Refresher

Nächste Termine:

  • 07.04.2022 MS Teams
  • 09.06.2022 in Frankfurt a.M.

Exportkontrolle für Fortgeschrittene

Nächster Termin:

  • 27.06. bis 01.07.2022 in München

Export und Strafrecht

Nächster Termin:

  • 04.04.2022 GoToWebinar

ATLAS-Export Update

Nächster Termin:

  • 11.05.2022 in Hamburg

Unterlagencodierungen Export – Ermittlung mit dem EZT-online

Nächste Termine:

  • 07.04.2022 MS Teams

Exportabwicklung Praxisworkshop

Nächste Termine:

  • 28.03. bis 29.03.2022 MS Teams
  • 31.05. bis 01.06.2022 MS Teams