Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Website über Zölle, Außenwirtschaftsrecht sowie Verbote und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Ukrainekrise (Stand: 17.03.2022).
Im Bereich der Zölle gibt die Generalzolldirektion Auskunft zu Hilfslieferungen bzw. Spenden in die Ukraine über Polen. Auch bei Spenden in Notlagen wie z.B. nichtkommerziellen Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten. Über vereinfachte Anmeldemöglichkeiten informiert die Zollverwaltung ebenfalls.
Im Hinblick auf die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine hat der Rat der Europäischen Union weitreichende Finanz- und Wirtschaftssanktionen sowie restriktive Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Einrichtungen und Organisationen in Russland, Belarus und Teile der Ukraine angeordnet. Auf zoll.de findet sich eine Übersicht zu Beschränkungen, denen die betroffenen Länder unterliegen.
Aufgrund der Ukrainekrise wurden durch die Bundesrepublik Deutschland Erleichterungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren erlassen, die Verboten und Beschränkungen unterliegen.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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