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Restriktive Maßnahmen zum Schutze der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine

Die Europäische Union hat in ihrem Amtsblatt vom 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, bekannt gegeben. Weiterhin wurde im Amtsblatt vom 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zur Umsetzung des vorstehenden Beschlusses in unmittelbar anwendbares Recht innerhalb der EU veröffentlicht.

Damit hat die EU im Hinblick auf den Schutz der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine beschlossen, die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, die für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind und mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, einzufrieren. Ferner dürfen den betreffenden Personen, Einrichtungen und Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

Links:
VERORDNUNG (EU) Nr. 269/2014 DES RATES vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

BESCHLUSS 2014/145/GASP DES RATES vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Quelle: EUR-Lex

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