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Erweiterung der restriktiven Maßnahmen zum Schutz der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine

Der Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden.

Aufgrund der anhaltenden Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine werden mit der im Amtsblatt der Europäischen Union vom 21. März 2014 veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) Nr. 284/2014 weitere Personen in die Liste der mit Restriktionen belegten Personen, aufgenommen.

Die Ergänzungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 im Einzelnen können dem Verordnungstext entnommen werden.

Link:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 284/2014 DES RATES vom 21. März 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Quelle: EUR-Lex

Seminartipp:

Im Seminar <link https: www.awa-seminare.com details seminar _blank external-link-new-window external link in new>Grundlagen und Update der EU- und US-Embargos am 22.05.2014 in Münster werden neben weiteren aktuellen Entwicklungen der Embargostiuation auch die Entwicklungen der Situation zwischen der Ukraine und Russland ausführlich thematisiert.