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Nordkorea: EU passt Sanktionen an die jüngste Resolution des UN-Sicherheitsrates an

Der Europäische Rat hat die restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) verstärkt, indem er die Umsetzung der Maßnahmen, die mit der jüngsten Resolution 2397 (2017) des VN-Sicherheitsrates verhängt wurden, in EU-Recht abgeschlossen hat.

Zu den heute umgesetzten Maßnahmen gehören unter anderem:

die Verschärfung des Ausfuhrverbots für alle raffinierten Erdölerzeugnisse in die DVRK durch die Verringerung der Exportmenge von 2 Millionen Barrel auf 500.000 Barrel pro Jahr;

Einfuhrverbot für Nahrungsmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, Maschinen, elektrische Geräte, Erden und Steine sowie Holz aus der DVRK;

Ausfuhrverbot aller Industriemaschinen, Transportfahrzeuge und eine Ausweitung des Ausfuhrverbotes auf alle Eisen-, Stahl- und sonstigen Metalle in die DVRK;

Weitere restriktive Maßnahmen im Seeverkehr gegen Schiffe, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass das Schiff an der Verletzung von UN-Sanktionen beteiligt war;

die Verpflichtung zur Rückführung aller Mitarbeiter der DVRK innerhalb von 24 Monaten, vorbehaltlich des anwendbaren nationalen und internationalen Rechts.

Die Zahl der Personen und Körperschaften, die restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK unterliegen, beträgt 79 Personen und 54 Körperschaften, die von den Vereinten Nationen aufgeführt sind, sowie 55 Personen und 9 Körperschaften, die von der EU autonom benannt werden.

Die durch die Resolution 2397 (2017) des UN-Sicherheitsrates vorgeschriebenen zusätzlichen Listen wurden am 8. Januar 2018 in EU-Recht umgesetzt. Die EU hat am 22. Januar 2018 weitere 17 Personen in ihre eigene Sanktionsliste aufgenommen.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Europäischen Rates entnehmen. 

Quellenangaben

North Korea: EU aligns sanctions with latest UN Security Council resolution

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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