Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten über eine „Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren“ veröffentlicht.
Die Europäische Kommission informiert, dass die Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Juli 2024 übermittelt wurden. Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wurde, kann auf der Website der Kommission zur Zollunion eingesehen werden.
Wirtschaftsbeteiligte können der Kommission über die jeweiligen nationalen Verwaltungen bis spätestens 19. Dezember 2023 Einwände gegen die Vorschläge übermitteln.
Der Hauptzweck der Zollaussetzungen besteht darin, Unternehmen in der Union die Möglichkeit zu geben, Rohstoffe, Halbfertigwaren oder Teile zu verwenden, ohne die Regelzölle des Gemeinsamen Zolltarifs entrichten zu müssen.
Quellenangaben
C/2023/395 Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten
Website der Kommission zur Zollunion
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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