Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2024.
Die KN ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung.
Rechtgrundlage der KN ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2023/2364 im EU-Amtsblatt L vom 31. Oktober 2023 veröffentlicht.
Quellenangaben
Zoll: Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2024
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH