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MwSt-Reform „quick fixes“ – was Unternehmen jetzt beachten sollten

Am 04.12.2018 hat der Rat der Europäischen Union offiziell die MwSt-Reform der „quick fixes“ beschlossen. Damit wird die größte MwSt-Reform seit 25 Jahren zum 01.01.2020 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten. Es ist wahrscheinlich, dass die Finanzverwaltung bereits daran arbeitet, die EU-MwSt-Reform in das nationale Gesetz umzusetzen.


Welche Änderungen bringt die Reform?

Die Reform umfasst folgende Neuerungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL): Erstmals wird die Zuordnung der Warenbewegung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften geregelt, außerdem wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) (und die Meldung in der zusammenfassenden Meldung) als materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung implementiert. Darüber hinaus wurden EU-weite Vereinfachungen bei Warenlieferungen über Konsignationslager festgelegt. Neben diesen Änderungen in der MwStSystRL, welche die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen haben, wurde auch eine Vermutungsregelung bei den Belegnachweisen in der Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer (MwStDVO) beschlossen. Die MwStDVO ist unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten, sodass es hierfür keines Umsetzungsaktes bedarf.


Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Die MwSt-Reform beim Warenverkehr im Binnenmarkt betrifft alle Unternehmen mit grenzüberschreitenden Umsätzen. Noch in diesem Jahr sollten Unternehmen prüfen, ob das Supply-Chain-Management und die unternehmensinternen Prozesse hinsichtlich der Reform geändert werden müssen. Darüber hinaus müssen Geschäftsbeziehungen, die über die EU-Grenze erfolgen, eventuell mit Blick auf die neue MwSt-Reform angepasst werden.


AWA informiert zum Thema

Reformen in der Größenordnung der MwSt-Reform binnen eines Jahres umzusetzen, ist in der Regel kein leichtes Unterfangen. Nicht zuletzt deshalb, weil IT-Abläufe und Geschäftsprozesse angepasst werden müssen. Ein Webinar der AWA macht Sie bereits jetzt mit der Reform vertraut. Durch Ihr Wissen können Sie frühzeitig einschätzen, ob Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen besteht. Falls ja, können Sie die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ergreifen (für Details zum Webinar siehe „Seminartipps“).

Quellenangaben

Redaktionell bearbeitet durch

Dr. Carsten Höink, Rechtsanwalt und Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) // Geschäftsführender Gesellschafter der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH und der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Münster, München und Hamburg

Seminartipps

Handlungsbedarf aufgrund MwSt-Reform der "quick fixes" (Webinar)

Nächster Termin:

  • 28.02.2019 von 10:00 bis 11:30 Uhr