Die neue Zolllagerbewilligung CWP (LC) ist ab dem Neubewertungsstichtag am 01.05.2019 gültig. Ab dem Gültigkeitsbeginn der Bewilligung CWP (LC) bis zum Ende der gesetzten Abwicklungsfrist können die Bestände Ihres Zolllagers LD/LE in das neue Zolllager CWP (LC) umgebucht werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte für die Umbuchung die Servicenachricht LÜGZ (CUSWAT, AT/T/71) genutzt werden. Diese kann seit dem 26. Januar 2019 durch Anmeldung des Dummywertes „DE0000A90000“ im Feld „Bewilligungsnummer (Anschreibeverfahren)“ auch dann verwendet werden, wenn Sie über keine Bewilligung EIR (A9) verfügen (vgl. ATLAS-Info 4947/18).
Weitere Informationen zum Ablauf der Umbuchung können Sie der ATLAS-Info 1280/19 des Informationstechnikzentrum Bund entnehmen.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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