Hand mit virtuellen Nachrichten

Mitwirkung der Zolldienststellen bei dem Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke

die Zollverwaltung hat die Dienstvorschrift A 06 93-3 Mitwirkung der Zolldienststellen bei dem Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke neu gefasst und diese Neufassung in den VSF Nachrichten am 24.03.2011 bekannt gegeben.

Inhaltlich wurde die Dienstvorschrift an die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Art. 787 ZK-DVO) sowie die aktuelle Rechtsprechung im Steuerbereich angepasst.