Die deutsche Zollverwaltung hat zu Anfang Oktober 2018 ein überarbeitetes und aktualisiertes Merkblatt mit dem Titel „Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung/Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr“ veröffentlicht.
Unter anderem wird dort auch ein Hinweis auf die künftig anzugebenden Codierungen für sog. Auskünfte zum Außenwirtschaftsverkehr angeführt. Dort heisst es in Ziffer 7 des Merkblattes nunmehr:
„Kein Nullbescheid ist die „Auskunft zum Außenwirtschaftsverkehr“. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung der „Auskunft zum Außenwirtschaftsverkehr“, sie kann jedoch mit der Codierung „3LLG/AzA“ angemeldet werden. Auskünfte zum Außenwirtschaftsverkehr stehen auch weiterhin den Zollstellen nicht elektronisch zur Verfügung.“
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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