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Kommission veröffentlicht Kombinierte Nomenklatur 2019

Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Diese gilt ab dem 1. Januar 2019.

Die KN wird jährlich aktualisiert und ist die Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke.

Rechtgrundlage der KN ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif.

Quellenangaben

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602
EUR-Lex


Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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