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Europäische Kommission: Aktualisierung des Anhangs I der EG-Dual-use-Verordnung

Am 10. Oktober 2018 verabschiedete die Kommission die jährliche Delegierte Verordnung, mit der die Güterliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aktualisiert und mit den Beschlüssen im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und Exportkontrollvereinbarungen im Jahr 2016 in Einklang gebracht wird.

Der Großteil der Änderungen in diesem Jahr resultiert aus Änderungen, die auf der Plenarsitzung 2017 des Wassenaar-Arrangements beschlossen wurden, darunter:

Änderung der Kontrollen bzgl. Mess- und Prüfmitteln (2B006) und neue Kontrolle von Winkelmessgeräten;
Löschung der Kontrollen von Robotern mit 3D-Bildverarbeitung (2B007a);
Löschung der Kontrollen der Technologie für numerische Steuereinheiten (2E003b) und Steuer-Befehlsgeneratoren für Werkzeugmaschinen (2E003d);
Neuer Kontrolleintrag für elektrooptische Modulatoren (3A001i);
Neuer Eintrag für die Halbleiterfertigung von Maskensubstratrohlingen (3B001j);
Neue Beschränkungen für "Upgrades" von Intrusionssoftware (4D004);
Neue Beschränkungen der Technologien für die Offenlegung von Sicherheitslücken und die Reaktion auf Cybervorfälle (4E001);
Neue Kontrolle für Focal Plane Array (FPA) Ausleseschaltungen (ROIC) (6A002f);
Löschung der Kontrollen für Geräte für Hochgeschwindigkeits-Filmaufnahmen und mechanische Kameras (6A003a);
Ergänzung neuer Parameter für den korrigierten spezifischen Kraftstoffverbrauch von kontrollierten Schiffsgasturbinensteuerungen (9A002);
Verschärfung der Kontrollen für bodengestützte Raumfahrtkontrollgeräte (9A004);
Änderung der Softwaresteuerung zum Testen von Gasturbinenflugtriebwerken (9D004b).

Das Missile Technology Control Regime beschloss 2017, neue Parameter für die Erfassung von Chargenmischern hinzuzufügen (1B117), den Kontrollumfang für Fließdrückmaschinen (2B109) auf die Raketenproduktion zu beschränken, die Erfassung von Satellitennavigationssystemen (7A105) so zu ändern, dass sie sowohl regionale als auch globale Systeme umfasst, und Trockengewichts- und Rotordurchmesserparameter bzgl. der Kontrolle von Turbojet-/Turbofantriebwerken hinzuzufügen (9A101).

Die Nuclear Suppliers Group vereinbarte 2017, eine neue Güterlistenposition für Lithium-Zielbaugruppen (1B235) hinzuzufügen, um den Dual-Use-NPG-Eintrag 2.A.4 widerzuspiegeln, und die Kontrollen für Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen (1B229) zu streichen.

Die Australia Group vereinbarte 2017, 1C350 um einen CWÜ-relevanten Stoff zu ergänzen, die Kontrolle genetischer Elemente neu zu definieren und bestimmte Ergänzungen bzgl. der Kontrollen sowohl für chemische als auch für biologische Herstellungsausrüstungen vorzunehmen.

Die delegierte Verordnung der Kommission tritt nach ihrer Veröffentlichung, ca. zwei Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft, sofern der Rat und das Europäische Parlament innerhalb dieser Frist keine Einwände erheben. Der geplante Veröffentlichungstermin für den Fall eines erfolgreichen Ablaufs der Widerspruchsfrist ist für den 14. Dezember 2018 vorgesehen.

 

Quellenangaben

Comprehensive Change Note Summary 2018
Delegierte Verordnung der Kommission von 2018 einschließlich der Begründung
Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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