Am 15. Oktober hat der Rat die Beschlüsse über die Unterzeichnung zweier Abkommen zwischen der EU und Singapur angenommen:
eines Freihandelsabkommens
eines Investitionsschutzabkommens
Die EU und Singapur werden beide Abkommen sowie ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen voraussichtlich am 19. Oktober im Rahmen des ASEM-Gipfels unterzeichnen.
Bereits vor dem Abkommen konnten fast alle Waren aus der EU zollfrei in Singapur eingeführt werden. Durch das Freihandelsabkommen werden die verbleibenden Zölle – je nach Produktkategorie – innerhalb von drei bis fünf Jahren abgeschafft. Außerdem werden technische und nichttarifäre Hemmnisse abgeschafft, indem die Standards und Sicherheitstests der EU in Schlüsselbereichen wie Elektronik, Arzneimittel und Fahrzeugteilen anerkannt werden. Für die Importe von Fischereierzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen in die EU werden weiterhin bestimmte Zölle gelten.
Darüber hinaus werden Beschränkungen im Dienstleistungssektor durch das Freihandelsabkommen abgeschafft. Das Abkommen enthält zudem auch wichtige Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigentums, die Liberalisierung von Investitionen, die Vergabe öffentlicher Aufträge, den Wettbewerb und die nachhaltige Entwicklung.
Das Investitionsschutzabkommen mit Singapur wird das Investitionsklima weiter verbessern und den Investoren mehr Sicherheit bieten. Gleichzeitig werden die Rechte der EU und Singapurs gewahrt, Ziele des Gemeinwohls wie den Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt zu verfolgen. Es wird die zwölf bestehenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen Singapur und EU-Mitgliedstaaten ersetzen.
Quellenangaben
Pressemitteilung – EU-Singapur: Rat beschließt Unterzeichnung von Handels- und Investitionsabkommen
Europäischer Rat
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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