(Schweiz) Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 17. Juni 2019 die Personenliste in Anhang 6 der Verordnung über Maßnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. 16 Einträge werden angepasst. Die Maßnahmen traten am 18. Juni 2019 um 18:00 Uhr in Kraft.
Unter folgendem Link können Sie die aktuellen Maßnahmen einsehen, die die Verordnung über Maßnahmen gegen Iran derzeit umfasst. Die Maßnahmen betreffen Handelsbeschränkungen, Finanzierungs- und Beteiligungsbeschränkungen, Sperrung von Vermögenswerten sowie weitere Maßnahmen wie das Verbot von Wartungsdiensten für iranische Frachtflugzeuge bei Verdacht auf illegale Ladung.
Die Melde- und Bewilligungspflicht für Geldtransfers von bzw. an iranische Personen/Organisationen wurde per 17.01.2016 aufgehoben. Derartige Geldtransfers müssen daher dem SECO nicht mehr gemeldet, bzw. von diesem bewilligt werden.
Quellenangaben
Maßnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Grundlagen der Exportkontrolle – AWA SUISSE
Schweizer Exportkontrollvorschriften kennen und einhalten, Bewilligungen richtig umsetzen
Nächster Termin:
- 12.11.2019 in Baden
ICP – Compliance in der Exportkontrolle – AWA SUISSE
ICP: Internal Compliance Programme – Interne Organisation und Verantwortlichkeiten
Nächster Termin:
- 13.11.2019 in Baden