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Krim/Sewastopol: EU verlängert Sanktionen bis zum 23.06.2020

Der Rat der EU hat die Sanktionen gegen die Krim und Sewastopol um ein Jahr verlängert. Die restriktiven Maßnahmen gelten bis zum 23. Juni 2020. Die Sanktionen wurden als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch Russland verhängt und gelten für in der EU ansässige Personen und Unternehmen.

Sie umfassen Beschränkungen für den Import von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union, ein Verbot für Investitionen auf der Krim oder in Sewastopol sowie ein Verbot für Tourismusdienstleistungen. Auch die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl‑, Gas- und Mineralressourcen, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind, ist untersagt.

Detaillierte Informationen können Sie dem Amtsblatteintrag vom 20. Juni 2019 sowie der EU-Pressemitteilung entnehmen.

Quellenangaben

Beschluss (GASP) 2019/1018

Rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols: EU verlängert Sanktionen um ein Jahr

EUR-Lex

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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