Für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das BAFA eine Handreichung zum Thema „Risikoanalyse“ vorgelegt. Diese unterstützt Unternehmen dabei, ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Die Risikoanalyse ist die Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
Die Handreichung zur Risikoanalyse fasst die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes zusammen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten auf. Dies sind beispielsweise Hinweise zu:
dem Unterschied zwischen regelmäßigen und anlassbezogenen Risikoanalysen.
dem Perspektivwechsel bei der Risikoanalyse: Das LkSG betrachtet menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang von Lieferketten. Dies unterscheidet sich von betriebswirtschaftlichen Risikoanalysen, die typischerweise den geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens betrachten.
der Umsetzung der Risikoanalyse: Zentrales Element für die Umsetzung ist die Transparenz entlang der Lieferketten. Dafür müssen Unternehmen grundlegende Informationen zur Struktur des eigenen Unternehmens, der Beschaffungsstruktur und den eigenen Lieferketten und Geschäftsbeziehungen zusammenstellen. Hierzu müssen nachvollziehbare Prozesse definiert und deren Ergebnisse dokumentiert werden.
Quellenangaben
Lieferkettengesetz: Handreichung zur Risikoanalyse liegt vor
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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