Am 24. Juni 2021 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter korrosionsbeständiger Stähle mit Ursprung in Russland und der Türkei ein.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1395 vom 11. August 2022 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen oder legiertem oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Russland und der Türkei eingeführt.
Weitere Details zu den betroffenen Erzeugnissen können Sie der genannten Durchführungsverordnung ab Seite 53 entnehmen. Das gilt auch für die KN-Codes.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1395
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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