Das BAFA hat neue Informationen vor dem Hintergrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert zur Durchführung einer Risikoanalyse im Sinne des LkSG.
Die Risikoanalyse ist die Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Dazu muss das betreffende Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ermitteln, gewichten und gegebenenfalls priorisieren.
Im Rahmen eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements unterscheidet das LkSG zwei Arten von Risikoanalysen: Die regelmäßige Risikoanalyse und die anlassbezogene Risikoanalyse.
Quellenangaben
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps:
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis
Nächste Termine:
- 12.09.2022 MS Teams
- 10.10.2022 MS Teams
- 19.10.2022 in Münster