Der Bundesrat hat das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten gebilligt. Das Gesetz soll Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen. Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
In Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe werden verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette zu fördern. Dafür müssen die Unternehmen eigene Risikomanagement-Prozesse implementieren, um Missstände entlang der Lieferkette zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Auch der Umweltschutz ist umfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem neuen Lieferkettengesetz ist das BAFA. Verstöße werden mit Sanktionen geahndet.
Quellenangaben
Bundesrat billigt Lieferkettengesetz
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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Lieferkettengesetz
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