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Genehmigungspflicht für Ausfuhr von Covid19-Impfstoffen verlängert

Die Durchführungsverordnungen (EU) 2021/442 und (EU) 2021/521 wurden verlängert. Sie gelten bis 30. September 2021. Dadurch gilt die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Covid19-Impfstoffen und -Wirkstoffen weiterhin.

Die Produktionskapazität für Impfstoffe in der Union hat sich zwischenzeitlich erhöht, was zu einer Zunahme der Lieferungen von COVID-19-Impfstoffdosen in der Union geführt hat. Dadurch konnte die Impfkampagne in der Union beschleunigt werden.

Die Impfkampagne ist jedoch noch nicht abgeschlossen, und es bestehen weiterhin Unsicherheiten, die sich insbesondere aus dem Auftreten neuer Varianten des COVID-19-Virus ergeben. Daher besteht weiterhin Bedarf an Transparenz bei den Ausfuhrlieferungen und bei der Versorgung der Union, heißt es in dem entsprechenden EU-Amtsblatteintrag.

Auch das Risiko besteht nach wie vor, dass Ausfuhren entweder die Umsetzung der zwischen der Union und den Impfstoffherstellern vereinbarten Abnahmegarantien oder die Sicherheit der Versorgung der Union mit COVID-19-Impfstoffen und ihren Wirkstoffen gefährden könnten.

Quellenangaben

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1071

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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