Wegen der erzwungenen Landung eines Ryanair-Flugzeugs in Minsk und der Festnahme des belarussischen Oppositionellen Roman Protassewitsch Ende Mai haben die EU-Staaten weitere Sanktionen gegen Belarus beschlossen. Außerdem hat der Europäische Rat beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen 78 belarussische Personen und 8 Organisationen zu verhängen. Dieser Beschluss wurde angesichts der Eskalation der schweren Menschenrechtsverletzungen in Belarus und der brutalen Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, die demokratische Opposition und Medienschaffende getroffen.
Die restriktiven Maßnahmen gelten nunmehr für insgesamt 166 Personen und 15 Organisationen. Ihre Vermögenswerte werden eingefroren, und es ist Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, den benannten Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Für natürliche Personen gilt zusätzlich ein Reiseverbot, das sie an der Einreise in die Gebiete der EU oder an der Durchreise hindert.
Quellenangaben
Amtsblatt der EU vom 21. Juni 2021
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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