Angesichts der Lage in Libyen verlängert der Europäische Rat die restriktiven Maßnahmen gegen drei Personen für einen Zeitraums von sechs Monaten.
Der Beschluss (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen wird daher geändert.
Link:
BESCHLUSS (GASP) 2017/621 DES RATES
Quelle:
EUR-Lex
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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