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Kurzinformation zur Erhöhung der Umsatzsteuer

Der allgemeine Umsatzsteuersatz wird zum 01.01.2007 von derzeit 16 % auf 19 % angehoben. Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG bleibt unverändert bei 7 %.

 

Das Bayerische Landesamt hat unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 11. August 2006 zur Anhebung des allgemeinen Steuersatzes sowie der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze zum 01.01.2007 eine Kurzinformation zur Umsatzsteuererhöhung herausgegeben. Diese enthält viele Beispiele, anhand derer die zum 01.01.2007 eintretenden Änderungen dargestellt werden.