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Neue Matrix der Kommission zur Pan-Euro-Med-Zone veröffentlicht (Stand: 13.09.2006)

Für die Schaffung einer diagonalen Ursprungskumulierung zwischen der Gemeinschaft, Algerien, Bulgarien, Ägypten, den Färöer, Island, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Norwegen, Rumänien, der Schweiz (einschließlich Liechtensteins), Syrien, Tunesien, der Türkei sowie dem Westjordanland und dem Gazastreifen teilen die Gemeinschaft und die betreffenden Länder einander über die Europäische Kommission die Einzelheiten der mit den anderen Ländern vereinbarten Ursprungsregeln mit.

 

Auf Grundlage der Mitteilungen dieser Länder gibt die Kommission von Zeit zu Zeit Übersichten heraus, die einen Überblick über die Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung enthalten; ferner wird das Datum genannt, ab dem diese Kumulierung Anwendung findet.

 

Die Tabelle, die im Amtsblatt der Gemeinschaft vom heutigen Tage veröffentlicht worden ist, gibt einen Überblick über die Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung; ferner wird das Datum genannt, ab dem diese Kumulierung Anwendung findet. Diese Tabelle ersetzt die vorige Tabelle (ABl. C 187 vom 10.8.2006).