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Konsultation der Kommission zur Besteuerung von Tabakwaren

Die Europäische Kommission leitet eine Online-Konsultation ein, um die Ansichten der Akteure zu den jetzigen steuerrechtlichen Vorschriften der EU für Tabakwaren und zu möglichen Änderungen in diesem Bereich in Erfahrung zu bringen. Die EU-Vorschriften für Tabakwaren müssen einerseits ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten und andererseits dem Ziel der EU gerecht werden, vom Tabakkonsum abzuschrecken. Die geltenden Vorschriften sollten modernisiert, transparenter gestaltet und vereinfacht werden. Die Konsultation richtet sich an alle Akteure, u.a. an Unternehmen, die an der Herstellung und dem Vertrieb von Tabakwaren beteiligt sind, Gesundheitseinrichtungen, staatliche Stellen, nichtstaatliche Organisationen und andere Einrichtungen, die Verbraucher vertreten. Die Kommission wird den bei ihr eingegangenen Stellungnahmen und Ansichten in ihrem für Ende des Jahres vorgesehenen Legislativvorschlag Rechnung tragen.

 

„Ende des Jahres werde ich einen Legislativvorschlag zur Besteuerung von Tabakwaren vorlegen. Aus den jüngsten Diskussionen mit Unternehmen und Mitgliedstaaten ist deutlich geworden, dass eine Modernisierung und Vereinfachung erforderlich ist“, erklärte László Kovács, für Steuern und Zollunion zuständiges Kommissionsmitglied. „Bei einem neuen Vorschlag zur Besteuerung von Tabakwaren müssen wir das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten und gleichzeitig anderen Gemeinschaftspolitiken, insbesondere dem Gesundheitsschutz, Rechnung tragen. Aus diesem Grund möchte ich eine möglichst breite Debatte einleiten.“

 

Hintergrund

 

Nach den Richtlinien über die Verbrauchsteuer für Tabakwaren ist die Kommission gehalten, alle vier Jahre das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes, den realen Wert der Verbrauchsteuern und allgemein die Ziele des Vertrags zu prüfen. Obwohl die Verbrauchsteuer in erster Linie ein Instrument zur Erzielung von Einnahmen auf nationaler Ebene darstellt, ist bei der Gestaltung der einschlägigen Politik den allgemeinen Zielen des EG-Vertrags Rechnung zu tragen. Angesichts der Merkmale von Tabakwaren ist dabei unter Berücksichtigung der Anti-Tabak-Konvention der Weltgesundheitsorganisation gesundheitspolitischen Erwägungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ferner sollten auch Fragen der Vereinfachung und Transparenz der Struktur der Verbrauchsteuern auf Tabak sowie Optionen zur Angleichung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Feinschnittrauchtabak an die Struktur der Verbrauchsteuern auf Zigaretten vorrangig behandelt werden.

 

Interessierte werden gebeten, ihre Beiträge bis spätestens zum 1. Juni 2007 zu übermitteln.

 

Beiträge können per Brief, Telefax oder E-Mail an Herrn Frank Van Driessche gesandt werden.

 

Schriftverkehr:

 

Europäische Kommission

Generaldirektion für Steuern und Zollunion

Verbrauchsteuern und Steuern in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Energie

Gebäude: Rue Montoyer 59, 5/51

B-1049 Brüssel

Telefax: +32-2-2955658

E-Mail: taxud-excise-tobacco@ec.europa.eu

 

Bestimmen Sie mit!

 

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