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Neues Schweizer Zollrecht tritt am 01.05.2007 in Kraft

Der Bundesrat hat am 4.4.2007 das neue Zollrecht auf den 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt. Das neue Recht bringt wesentliche Verfahrenserleichterungen für die Schweizer Wirtschaft und beseitigt unnötige formale Barrieren im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Gleichzeitig werden Unterschiede zum Zollrecht der Europäischen Union weit gehend beseitigt.

 

Mit dem neuen Zollgesetz und den dazugehörenden Verordnungen wird das geltende Zollrecht der Schweiz aus dem Jahr 1925 ausser Kraft gesetzt und gleichzeitig der Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse neu gestaltet. Das neue Zollrecht sieht verschiedene Übergangsfristen vor. Hängige Zollverfahren werden noch nach dem alten Recht abgeschlossen.

 

Auf den 1. Mai 2007 werden auch die zahlreichen Dienstanweisungen und Formulare der Zollverwaltung ans neue Recht angepasst. Um den Einstieg ins neue Zollrecht zu erleichtern, bietet die Zollverwaltung online ein e-learning-Programm an.

 

Mit dem neuen Zollrecht wird die Wertgrenze bei Waren, die im Reiseverkehr ausgeführt werden, von 400 auf 300 Franken gesenkt. Die Mehrwertsteuer kann damit neu bereits ab einem Einkaufsbetrag von 300 Franken zurückverlangt werden. Dadurch wird das Einkaufen in der Schweiz für ausländische Kunden attraktiver und die Wettbewerbsneutralität mit den umliegenden Ländern verbessert. Gegenüber Frankreich, Italien und Österreich wird eine annähernde Gleichbehandlung erreicht.

 

Gleichzeitig mit dem Zollgesetz treten folgende Verordnungen oder deren Änderungen per 1. Mai 2007 in Kraft:

 

* Zollverordnung (ZV) vom 1. November 2006

* Zollverordnung des EFD vom 4. April 2007

* Zollverordnung der Eidgenössischen Zollverwaltung vom 4. April 2007

* Organisationsverordnung für das Eidgenössische Finanzdepartement (Änderung vom 14. Februar 2007)

* Verordnung vom 18. Oktober 2006 über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

* Verordnung des EFD vom 4. April 2007 über Zollerleichterungen für Waren je nach Verwendungszweck

* Verordnung des EFD vom 4. April 2007 über den Veredelungsverkehr

* Verordnung des EFD vom 4. April 2007 über die Verzugs- und Vergütungszinssätze

* Verordnung des EFD vom 4. April 2007 über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Privatgegen­ständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr

* Verordnung des EFD vom 4. April 2007 über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag

 

 

Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des neuen Zollrechts hat der Bundesrat vier weitere zollrechtliche Verordnungen verabschiedet und ebenfalls auf den 1. Mai in Kraft gesetzt. Es handelt sich dabei erstens um die Totalrevision der Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten durch die Zollverwaltung, welche Zuständigkeit, Verantwortung und Organisation sowie die Grundsätze der Datenbearbeitung regelt. Eine zweite Verordnung regelt den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch die Zollverwaltung. Drohnen dürfen demnach ausschliesslich verwendet werden, um unerlaubte Grenzübertritte oder Gefahren für die Sicherheit im grenzüberschreitenden Verkehr frühzeitig zu erkennen. Eine weitere neue Verordnung regelt die Strafkompetenzen innerhalb der Zollverwaltung. Schliesslich musste die Gebührenverordnung der Terminologie und den verschiedenen Verfahren des neuen Zollgesetzes angepasst werden.

 

(c) Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 2007.