Hand mit virtuellen Nachrichten

Kongo: Änderung der restriktiven Maßnahmen (Stand: 13.12.2016)

Die EU-Verordnung 1183/2005 regelt restriktive Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen. Diese Verordnung wird geändert, damit eine einheitliche Anwendung des GASP-Beschlusses 2016/2231 durch die Wirtschafts­beteiligten in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet ist. Der genannte GASP-Beschluss legt die Kriterien für eigenständige Listen der Union fest.

Welche Artikel sich im Detail geändert haben, können Sie der EU-Verordnung 2016/2230 sowie dem GASP-Beschluss 2016/2231 vom 12. Dezember 2016 entnehmen (Amtsblatt L 336/1 und Amtsblatt L 336/7).

Die restriktiven Maßnahmen des Rates der Europäischen Union richten sich gegen die Akteure im Kon­go, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Gewalt aufrufen oder einen einvernehmlichen, friedlichen Ausweg aus der Krise sabotieren und damit gegen das Bestreben der Bürgerinnen und Bürger des Kongos handeln, seine Vertreter zu wählen.

Links:

VERORDNUNG (EU) 2016/2230 DES RATES

BESCHLUSS (GASP) 2016/2231 DES RATES

Quelle:

EUR-Lex

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps:

European and German Export Controls
The regulation of dual-use and military items in daily practice: How to recognise and avoid risks
Nächste Termine: 15.03.2017 in München // 13.07.2017 in München

Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis
Nächste Termine: 01.02.2017 in Münster // 14.03.2017 in München

Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran und weitere Staaten
Nächste Termine: 16.02.2017 in München // 25.04.2017 in Münster