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Kongo: Änderung der restriktiven Maßnahmen (Stand: 10.03.2017)

Der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat die restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo geändert. Die Angaben zu 30 Personen und neun Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, wurden aktualisiert (siehe Amtsblatt L 60/9).

Entsprechend geändert wurde Anhang I der EG-Verordnung Nr. 1183/2005, die die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen regelt, die gegen das Waffenembargo verstoßen, das die Demokratische Republik Kongo betrifft.

Links:

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/396

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/399

Quelle:

EUR-Lex

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