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Irak: Änderung der Sanktionen (22.08.2016)

Die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 regelt bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak. Anhang III dieser Verordnung wurde mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1398 DER KOMMISSION vom 19. August 2016 geändert, erschienen im Amtsblatt der Europäischen Union (L 227/1) am 20. August 2016.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat beschlossen, zwei Organisationen aus der Liste der Personen und Organisationen,deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen. Um welche es sich handelt, können Sie dem Amtsblatteintrag entnehmen.


Link:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1398 DER KOMMISSION

Quelle:
EUR-Lex

Verfasst von:Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


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