Weiters werden Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat zugeteilten EORI-Nummer, die in Österreich auch für Umsatzsteuerzwecke veranlagt und mit einer österreichischen UID registriert sind, ersucht, bei der für die EORI-Registrierung im anderen Mitgliedstaat zuständigen Behörde die Hinterlegung bzw. Verknüpfung der österreichischen UID bei bzw. mit der ausländischen EORI-Nummer zu veranlassen, da ansonsten weder die Inanspruchnahme on "EV" (§ 26 ABs. 3 Zi. 2 UStG) noch Lizenzabfertigungen bzw. Abfertigungen mit Verfahrenscode "42" möglich sind.
Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien
Tel.: +43(0)1-51433-0