Hand mit virtuellen Nachrichten

115. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

VERORDNUNG (EG) Nr. 1033/2009 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2009 zur 115. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen (Amtsblatt der EU vom 30.10.2009 ABl. L 283

 

im Amtsblatt wurde zur Änderung des Anhangs I der Namensliste folgendes mitgeteilt:

 

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über

die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen

gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama

bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung

stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.

467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter

Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung

des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und

anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan

( 1 ), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 erster Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die

Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren

Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung

eingefroren werden.

(2) Am 22. Oktober 2009 hat der Sanktionsausschuss des

Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, vier

juristische Personen, Gruppen und Organisationen aus

der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen,

deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren

sind, zu streichen.

(3) Anhang I ist daher entsprechend zu ändern —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird nach Maßgabe

des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im

Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. Oktober 2009

 

 

ANHANG

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

Unter „Juristische Personen, Gruppen und Organisationen“ werden die folgenden Einträge gestrichen:

1. Bank Al Taqwa Limited (auch bekannt als Al Taqwa Bank) (auch bekannt als Bank Al Taqwa), PO Box N-4877,

Nassau, Bahamas; c/o Arthur D. Hanna & Company, 10, Deveaux Street, Nassau, Bahamas.

2. Barakaat International, Hallbybacken 15, 70 Spanga, Schweden.

3. Barakaat International Foundation. Anschrift: a) Box 4036, Spånga, Stockholm, Schweden; b) Rinkebytorget 1, 04,

Spånga, Schweden.

4. Nada Management Organisation S.A. (alias: Al Taqwa Management Organisation S.A.). Anschrift: Viale Stefano Franscini

22, CH-6900 Lugano (TI), Schweiz. Weitere Angaben: aufgelöst und aus dem Handelsregister gestrichen.