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Gegenüberstellung der Änderungen der Warennummern des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2009 / 2010

durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (KEG) werden auch zum 1. Januar 2010 wieder eine Reihe von Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und damit auch im deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) rechtswirksam.

 

 

In der Übersicht (Spalten 1 bis 3), die Sie auf den seiten des Statistsichen Bundesamtes abrufen können, sind die Änderungen zusammengestellt, die sich unmittelbar auf die Anmeldung auswirken, d.h. alle Veränderungen von Warennummern und Besonderen Maßeinheiten.

 

Die Änderungen sind mit einer Gegenüberstellung der geänderten Warennummern 2010/2009 (Spalten 2 und 4) gekoppelt; auch ein Vergleich 2009/2010 ist durch umgekehrte Anwendung von Spalte 4 nach Spalte 2 möglich.

 

Auf Besonderheiten wird ggf. durch „Hinweis“ in Spalte 1 aufmerksam gemacht. Die übrigen Berichtigungen (Textkorrekturen) ergeben sich aus der Ausgabe 2010 des WA, in der a l l e Änderungen gekennzeichnet sind (Punkt am linken Rand).

 

Das Statistische Bundesamt teilt zu den Änderungen Folgendes mit:

Hinweise für den Nutzer:

 

1. Ein „ex“ vor der Nennung der Warennummer aus dem Jahr 2009 auf den Seiten 7 bis 32 bedeutet, dass nur ein Teil ihres Inhalts in die an dieser Stelle genannte neue Warennummer aus dem Jahr 2009 übertragen wird. Für die Umschlüsselung kommt also mindestens eine weitere Warennummer in Betracht (z.B. 0302 65 90; S. 7). Diese Fälle sind in der Tabelle „Gegenüberstellung der geänderten Warennummern, für die es im Jahr 2009 mehr als eine Entsprechung gibt“ zusammengefasst.

Die Auswahl der neuen Warennummer aus den in Betracht kommenden Warennummern ist entsprechend der Beschaffenheit der einzelnen Waren anhand der ab dem 1.1.2010 gültigen Ausgabe des WA vorzunehmen. Ein „ex“ vor der Warennummer aus dem Jahr 2009 weist hier darauf hin, dass noch weitere Warennummern an ihrer Bildung beteiligt sind.

 

2. Die Streichung oder Einfügung von Warennummern beeinflusst in der Regel auch die dazugehörigen Zwischenüberschriften. Mit Rücksicht auf die Übersichtlichkeit der Information wird an dieser Stelle hierauf nicht im Einzelnen verwiesen. Die endgültige Fassung der entsprechenden Stellen im Warenverzeichnis entnehmen Sie bitte der Ausgabe 2010 des WA.

 

3. Durch die neue EG-Weinmarktorganisation hat das Eu-Weinbezeichnungsrecht wesentliche Änderungen erfahren. Die bisherige Klassifizierung der EU-Weine in Qualitätswein und Tafelwein wird künftig aufgehoben. Es wird zwischen Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.), Weinen mit geschützter geographischer Angabe (g.g.A), Rebsortenweinen (ausgenommen g.U. und g.g.A) und anderen Weinen unterschieden. Das hat unmittelbaren Einfluss auf das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA). Neu ist auch die generelle Differenzierung zwischen in der Gemeinschaft erzeugten und nicht in der Gemeinschaft erzeugten Weinen. Außerdem gibt es nur noch drei Größenklassen hinsichtlich des vorhandenen Alkoholgehalts (15 %vol oder weniger, mehr als 15 %vol bis 22 %vol, mehr als 22 %vol. Von diesen Änderungen bleibt in den Unterpositionen 2204 10, 2204 21 und 2204 29 fast keine Warennummer aus dem Jahr 2009 unberührt. 73 Warennummern werden sogar mit verändertem Inhalt wiederverwendet, weil wegen der tiefen Gliederung der Positionen 2204 21 und 2204 29 für die Anpassung an die neuen Weinmarktorganisationen nicht genug in der Vergangenheit ungenutzte Warennummern zur Verfügung stehen.