In einem Amtsblatt-Eintrag gibt die EU-Kommission Empfehlungen zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter).
Die Leitlinien sollen gemäß EU dabei helfen, Risiken im Zusammenhang mit der Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu ermitteln, zu steuern und zu verringern. Mit Hilfe der Leitlinien soll außerdem gewährleistet werden, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
Orientierungsrahmen für Behörden
Darüber hinaus ist dem Amtsblatt-Eintrag zu entnehmen, dass die ICP-Leitlinien auch den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Orientierungshilfe bieten. Dies gilt hinsichtlich der Risikobewertung für Entscheidungen über Einzel- und Globalausfuhrgenehmigungen und nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungen für Vermittlungstätigkeiten, für die Durchfuhr von nichtgemeinschaftlichen Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Genehmigungen für die Verbringung von in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführte Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb der Europäischen Union.
Diese Leitlinien sollten laut EU nicht bindend sein. So bleiben die Ausführer für die Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach Maßgabe der Verordnung selbst zuständig.
Quellenangaben
Empfehlung (EU) 2019/1318 der Kommission
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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