Die Deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Website über eine Änderung im Bewilligungsverfahren für die Verfahren „ermächtigter Ausführer“ bzw. „buchmäßige Trennung“.
Für die Inanspruchnahme des Verfahrens „ermächtigter Ausführer“ bzw. des Verfahrens der „buchmäßigen Trennung“ von Vormaterialien mit und ohne Ursprungseigenschaft ist eine Bewilligung durch das zuständige Hauptzollamt auf Grundlage eines schriftlichen Antrags erforderlich.
Zur Erleichterung und Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens sind für die Antragsstellung zukünftig verbindlich die elektronisch ausfüllbaren Antragsformulare zu verwenden, die im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung online zur Verfügung stehen oder über Zoll online abrufbar sind.
Der mit den erforderlichen Angaben vervollständigte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben mit den notwendigen Anlagen dem örtlich zuständigen Hauptzollamt zugeleitet werden.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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