Spezial Ermächtigter Ausführer // Registrierter Ausführer
Vereinfachungen im Präferenzrecht
Seit dem 01.01.2017 findet in der EU das präferenzrechtliche Verfahren des Registrierten Ausführers (REX) Anwendung. Dieses Verfahren ist bereits in mehreren Präferenzabkommen vorgesehen (u.a. mit Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich und den Entwicklungsländern) und wird sukzessive in weitere Präferenzabkommen verankert. Registrierte Ausführer profitieren von Zollvergünstigungen. Aber auch Importe aus definierten APS-Ländern können zollbegünstigt abgewickelt werden.
Neben dem REX bietet auch der Ermächtigte Ausführer eine Reihe von Vorteilen für exportierende Unternehmen, zum Beispiel, wenn es um Geschäfte mit Südkorea geht. Ab einem Sendungswert von über 6.000 € kann der EU-Ursprung nur von einem Ermächtigten Ausführer erklärt werden, also dem Inhaber dieser Bewilligung.
Unternehmen, die die Vereinfachung des Ermächtigten Ausführers nutzen möchten, müssen sich mit den Vorschriften des Präferenzrechts auskennen. Denn nur durch entsprechendes Fachwissen ist sichergestellt, dass die Vorgaben, die an die Vereinfachung geknüpft sind, innerbetrieblich korrekt umgesetzt werden.
Im Gegensatz zum Ermächtigten Ausführer stellt der REX keine Bewilligung dar. Der Status kann per Registrierung im REX-System erlangt werden.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung (Seminar)
- Mittagessen (Seminar)
- AWA Zertifikat
ihr nutzen
Nach Ihrem Schulungsbesuch besitzen Sie umfangreiches Wissen im Präferenzrecht, insbesondere im Bereich der vielfältigen Vereinfachungen. Darüber hinaus sind Ihnen die rechtlichen Anforderungen bekannt, um die Vereinfachungen korrekt anwenden und beantragen zu können.
schwerpunkte
- Grundzüge des Warenursprungs- und Präferenzrechts
- Prinzipien des Präferenzrechts
- Ursprungsbegründung
- Ermächtigter Ausführer // Registrierter Ausführer
- Voraussetzungen
- Erstellung einer Arbeits- und Organisationsanweisung
- Gesamtverantwortlicher
- Buchmäßige Trennung
- Verfahrensablauf und Vorteile
- Bewilligungsvoraussetzungen
Ablaufplan
Den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar können Sie sich hier herunterladen.
Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie sich hier herunterladen.
Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit
- Präsentation
- Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
- Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
- Arbeiten mit Gesetzestexten
Eingesetztes Lehrmaterial
- Gesetzestexte, Auszüge aus:
- UZK-VO, UZK-DelVO, UZK-DVO, UZK-TDA
- Dienstvorschriften Zoll
- Sonstige Dokumente
- Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden
- (Muster-)Formulare
Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.
Das Webinar umfasst 6 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich vor allem an Abteilungsleitende, die für die Ursprungsangaben und Präferenznachweise verantwortlich sind. Außerdem ist es für Sachbearbeitende der Versand-, Export- und Verkaufsabteilungen geeignet, die Präferenznachweise erstellen und Präferenzkalkulationen durchführen.
Digitale Schulungsunterlagen: Notebook nicht vergessen!
Wir haben unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!
Vor, während und nach dem Webinar
Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.
Themengebiete
- Warenursprung & Präferenzen
- Zoll
- Brexit
Teilnahmegebühr
Ab€ 499,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat
Bewertung
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