Seit einem Jahr steht Huawei auf der „Entity List“ des US-Handelsministeriums. Nun haben die USA das Handelsembargo gegen den Technologiekonzern Huawei um ein weiteres Jahr verlängert – mit verschärften Regeln. Chiphersteller dürfen beispielsweise keine Halbleiter an den Technologiekonzern liefern, sofern diese auf Software und Technologie aus den USA beruhen.
Von den jüngsten Verschärfungen betroffen ist auch die „General Prohibition 3“, die sog. Foreign made direct product rule in Part 736.2 (b) (3) der „Export Administration Regulations“. Diese galt bislang nur dann, wenn bestimmte von der „Commerce Control List“ erfasste Produkte auf Basis von bestimmter, ebenfalls kontrollierter US-Technologie oder -Software hergestellt wurden.
Nunmehr wird deren Anwendungsbereich dahingehend erweitert, dass auch im Ausland hergestellte Produkte, welche nach dem Design einer auf der „Entitiy List“ erfassten Entität (z.B. Huawei) entwickelt und gefertigt wurden und anschließend auch wieder an eine solche Entität verkauft, bzw. geliefert werden, von der „General Prohibition 3“ umfasst sind. Zusätzlich müssen für die Produktion aber auch weiterhin US-Technologie, US-Software oder US-Herstellungsanlagen bestimmter Kontrollpositionen (ECCN) in der „Commerce Control List“ verwendet werden. Die in der „Entitiy List“ betroffenen Entitäten sind durch die Fußnote 1 gekennzeichnet.
Seit das Embargo in Kraft getreten ist, ermöglichen regelmäßig Ausnahmegenehmigungen, weiterhin Geschäfte mit den von dem Embargo betroffenen Unternehmen zu tätigen. So erlaubt eine „General License“ US-Unternehmen, unter bestimmten Bedingungen mit den betroffenen Unternehmen zu handeln. Diese „General License“ wird ebenfalls um ein Jahr verlängert.
Quellenangaben
Amendments to General Prohibition Three (Foreign-Produced Direct Product Rule) and the Entity List
Alexandra López-Casero
Partnerin bei der US-Wirtschaftskanzlei Nixon Peabody LLP, Boston und Washington
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
US-Sanktionslisten – Anwendbarkeit und Fallstricke für deutsche Unternehmen
Nächster Termin:
09.06.2020 von 14:30 bis 16:00 Uhr
US-Exportkontrollrecht: EAR License Exceptions – Allgemeingenehmigungen der EAR
Nächster Termin:
- 15.06.2020 von 15:30 bis 17:00 Uhr
US-Exportkontrollrecht: US-Sanktionen – Russland und die 50%-Regel
Nächster Termin:
- 23.06.2020 von 15:30 bis 17:00 Uhr
US-Exportkontrollrecht: De-Minimis-, Direct Product, Second Incorporation Rule
Nächster Termin:
- 25.06.2020 von 15:30 bis 17:00 Uhr