Die deutsche Zollverwaltung informiert über die temporäre Aussetzung der Lizenzkontingente für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Ukraine.
Zum 4. Juni wurden u.a. die Lizenzkontingente zur Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Ukraine bis zum 5. Juni 2023 vorübergehend ausgesetzt. Das betrifft Lizenzkontingente infolge des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine, die ausschließlich für Waren mit Ursprung in der Ukraine gelten, genauso wie sogenannte ergaomnes-Kontingente für alle Drittländer einschließlich der Ukraine. Mit der Einführung der besonderen Präferenzregelung für die Einfuhr von Waren des Anhangs I-A des Assoziierungsabkommens aus der Ukraine besteht seit dem 4. Juni 2022 keine Möglichkeit mehr, die Einfuhrabgabenbegünstigung im Rahmen von Lizenzkontingenten in Anspruch zu nehmen, da diese im TARIC nicht mehr ausgewiesen sind und somit in ATLAS nicht mehr angemeldet werden können.
Im Bewusstsein dieser Rechtslage hat die EU-Kommission entschieden, dass vor dem 4. Juni 2022 ausgestellte Einfuhrlizenzen, die das Recht und die Pflicht zur Einfuhr der darin genannten Erzeugnisse aus der Ukraine enthalten, ihre Gültigkeit behalten. Mehr Infos...
Quellenangaben
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Webinar- und Seminartipps:
Seminare:
Nächster Termin:
- 27.09.2022 in Münster
Warenursprung und Präferenzen für Einsteiger
Nächste Termine:
- 17.10.2022 in München
- 17.11.2022 in Münster
Warenursprung und Präferenzen für Fortgeschrittene
Nächster Termin:
- 12.12. bis 13.12.2022 in Münster
Warenursprung und Präferenzen für Experten
Nächste Termine:
- 07.11. bis 08.11.2022 in Münster
- 14.12. bis 15.12.2022 in München
Webinare:
Zollabwicklung für Einkäufer in der Praxis
Nächster Termin:
- 20.09.2022 MS Teams
Nächster Termin:
- 11.10.2022 MS Teams
Zoll für Zollverantwortliche 360° – Warenursprung und Präferenzen Update
Nächster Termin:
- 23.09.2022 MS Teams