Die Überprüfung ausländischer Investitionen und die Ausfuhrkontrollen spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in Europa. Dies ist das Ergebnis zweier Berichte, die von der Europäischen Kommission angenommen wurden: der Bericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) und der Bericht über die Ausfuhrkontrollverordnung.
Im Jahr 2021 analysierte die Kommission mehr als 400 ausländische Direktinvestitionen in der Union, um sicherzustellen, dass keine dieser Investitionen die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung der EU-Länder gefährden. Mit Ausnahme von zwei EU-Mitgliedstaaten verfügen inzwischen alle EU-Mitgliedstaaten über entsprechende Überprüfungsmechanismen oder sind im Begriff, diese einzurichten.
Im Rahmen der Ausfuhrkontrollregelungen der EU prüften die Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres 2021 rund 40.000 Anträge auf Ausfuhr von Gütern mit potenzieller militärischer Verwendung in Drittländer im Wert von 38,4 Mrd. EUR. In etwas über 550 Fällen wurden die entsprechenden Ausfuhren blockiert.
Die konkreten Ergebnisse der Berichte können Sie einer Pressemitteilung der EU entnehmen.
Quellenangaben
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Webinar- und Seminartipps:
Seminare:
Allgemeingenehmigungen und Sammelgenehmigungen für Ausfuhren gelisteter Güter
Nächster Termin:
- 22.09.2022 in Münster
Exportkontrolle Refresher
Nächste Termine:
- 29.09.2022 MS Teams
Exportkontrolle für Fortgeschrittene
Nächster Termin:
- 17.10. bis 21.10.2022 in München