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Exportkontrollverfahren sollen effizienter werden – Maßnahmenübersicht des BAFA

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 25. Juli 2023 in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weitere Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe im Bereich der Exportkontrolle angekündigt.

Auf seiner Website informiert das BAFA nun ausführlich über diese Maßnahmen. Im Fokus: neue Allgemeine Genehmigungen.

Neben der Erweiterung bestehender Allgemeiner Genehmigungen und der Bekanntgabe neuer Allgemeiner Genehmigungen werden mit Wirkung zum 1. September 2023 folgende weitere Maßnahmen umgesetzt:

Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Nullbescheiden auf zwei Jahre
Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Auskünften zur Güterliste auf zwei Jahre
Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen (AV 2) auf zwei Jahre


Die Neuerungen im Bereich der Rüstungsgüter

Im Bereich der Rüstungsgüter wird die Gültigkeitsdauer aller Allgemeiner Genehmigungen bis zum 31. März 2024 verlängert. Die bestehenden Allgemeinen Genehmigungen wurden grundlegend überarbeitet und es wurden zwei neue Allgemeine Genehmigungen bekanntgegeben.


Die Neuerungen im Bereich der Dual-Use-Güter

Im Bereich der Dual-Use-Güter bleibt die Gültigkeitsdauer aller Allgemeiner Genehmigungen bis zum 31. März 2024 bestehen.

Auch in diesem Bereich wurden die bereits bestehenden Allgemeinen Genehmigungen grundlegend überarbeitet und es wurden drei neue Allgemeine Genehmigungen bekanntgegeben.

Die detaillierten Änderungen können auf der BAFA-Website eingesehen werden.

Außerdem weist das BAFA darauf hin, dass alle Allgemeinen Genehmigungen ab sofort nur in der Form der Allgemeinverfügung auf der Website des BAFA veröffentlicht werden. Eine parallele Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt. Hierzu werden die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 1. September 2023 widerrufen und die Allgemeinen Genehmigungen zeitgleich auf der Website des BAFA neu bekanntgegeben.

Quellenangaben

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Exportkontrolle Aktuell – Sonder-Newsletter Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Verfahren zur Exportkontrolle – Neue Allgemeine Genehmigungen

Verfahren zur Exportkontrolle werden effizienter gestaltet

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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