Für Einfuhren von Waren mit Ursprung in Ghana in die EU wird ab dem 20. August 2023 das System des „ermächtigten Ausführers“ durch das System des „registrierten Ausführers“ ersetzt.
Die Europäische Kommission hat am 12. Juli 2023 im Amtsblatt (EU) C 245 eine Mitteilung über gültige Ursprungsnachweise bei der Einfuhr von Ursprungserzeugnissen Ghanas in die Europäische Union im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Ghana ab dem 20. August 2023 veröffentlicht.
Ab diesem Zeitpunkt können Ursprungserzeugnisse aus Ghana nur präferenzbegünstigt in die EU eingeführt werden, wenn eine Ursprungserklärung vorliegt, die ausgefertigt wurde von
einem gemäß den einschlägigen ghanaischen Rechtsvorschriften registrierten Ausführer oder
jedem Ausführer für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert von 6.000 Euro je Sendung nicht überschreitet.
Quellenangaben
Amtsblatt (EU) C 245 vom 12.07.2023
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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